Informationen und Paragraphen

Seit 2009 können haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden
Haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie seit einiger Zeit bei Iherer Steuererkärung geltend machen. Vgl. §35a EStG
Versicherte haben einen Anspruch auf Haushaltshilfen. Sehen Sie hierzu §38 SGB V.